Neuerung im Online-Handel
Wer als Unternehmer online über eine Verkaufsplattform Waren verkauft, muss seit dem 01.07.2021 mithilfe seiner Umsatzsteuer-ID offen legen, dass er als Unternehmer handelt, um weiterhin auf der Plattform Waren in Deutschland verkaufen zu können. Sie können Ihre Unternehmertätigkeit nachweisen, indem Sie in ihrem jeweiligen Kundenkonto des Online-Shops (bspw. bei Amazon oder eBay) Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die mit den Buchstaben DE beginnt (Achtung: NICHT die Steuernummer) hinterlegen. Dies gilt auch für Unternehmer, die als Kleinunternehmer agieren oder umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen.
Wer hier unsicher ist, sollte sich dringend an seinen Steuerberater wenden.
Tipp: Legen Sie sich in den jeweiligen Online-Shops für Ihre privaten Bestellungen ein zweites Konto, ohne Hinterlegung der USt-ID, an.
Wichtig: Auch für Bestellungen, die Sie als Unternehmen tätigen, ist die Angabe einer Usatzsteuer-ID wichtig, damit Sie zum Vorsteuerbazug berechtigt sind.
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